Bauantrags-Service
Je nach Bundesland sind Carports baugenehmigungs- bzw. bauanzeigepflichtig. Die erforderlichen Unterlagen für eine Bauanzeige (Bauzeichnungen, Statik, und Berechnung des umbauten Raumes) sind bei uns im Lieferumfang enthalten.
Für die kostenpflichtige Erstellung des Bauantrages (EUR 389,00), nach dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, benötigen wir folgende Unterlagen:
- 3x vereinfachten Lageplan des Grundstücks im Original (Maßstab 1:500)
(nicht älter als 2 Jahre) - 1x Übersichtsplan (Maßstab 1:5000)
- 1x Kopie des Lageplanes mit Lagebeschreibung und Vermaßung
Bitte klären Sie, ob für das Wohngebiet ein Bebauungsplan existiert. Dieses kann bei der zuständigen Gemeinde erfragt werden. Sollte ein Bebauungsplan existieren, lassen Sie sich bitte gleich eine „textliche Fassung“ mit der dazu gehörigen Karte zusenden. Alles zusammen reichen Sie mit den Katasterplänen zur Erstellung des Bauantrages ein.
Sollte eine Berechnung der GRZ (Grundflächenzahl/Verhältnis der bebauten zur unbebauten Fläche) vom Bauamt gefordert werden, so müssen Sie mit Mehrkosten von ca. EUR 20,00 rechnen.
Aktuelles für alle Niedersachsen
Seit dem 01.11.2012 hat sich die niedersächsische Bauordnung im Bereich der genehmigungsfreien Baumaßnahmen für Carports maßgeblich geändert.
Waren es früher 40m³ umbauter Raum, die als Carport baugenehmigungsfrei errichtet werden durften, sind es NEU, unter gewissen Voraussetzungen, Carports mit bis zu 30m² Grundfläche, die genehmigungsfrei errichtet werden dürfen!
Unsere Fachberater informieren Sie gerne.